Eintracht Frankfurt darf 26500 Zuschauer ins Stadion lassen

Vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Eintracht Frankfurt in den Berufungsverhandlungen einen Teilerfolg errungen. Das Urteil hat zur Folge, dass Eintracht Frankfurt zur Saisonpremiere gegen Bayer Leverkusen am 25. August nun deutlich mehr Karten verkaufen darf. Es dürfen nun statt bisher 15000 Karten insgesamt 26500 Bundesliga Tickets verkauft werden. Inn einem Punkt wurde das Urteil jedoch verschärft: Statt bisher nur 50.000 Euro muss nun eine Geldstrafe von 100.000 Euro gezahlt werden.

Weitere Auflagen, die erfüllt werden müssen
Doch damit nicht genug: Eintracht Frankfurt muss laut Urteil weitere Auflagen erfüllen. So dürfen keine Bundesliga Tickets für Stehplätze in der Commerzbank Arena nicht genutzt werden. Es dürfen ausschließlich Eintrittskarten für Sitzplätze verkauft werden. Dabei hatte Eintracht Frankfurt in der Beweisaufnahme noch intensive Bemühungen angestellt, eine Kollektivstrafe abzuwehren. Vereine sollten demnach nicht für Verfehlungen von einzelnen Fans verantwortlich gemacht werden sollten. Besonders vor dem Hintergrund eines Auswärtsspiels sollte dies beachtet werden. Zudem sagten Zeugen im Verfahren übereinstimmend aus, dass Eintracht Frankfurt sich bemüht hatte, die Fans unter Kontrolle zu halten. Auch der Sicherheitsbeauftragte und Veranstaltungsleiter der Frankfurter, Oliver Lerch, bestätigte dies. Er gab zu Protokoll, er würde immer wieder genau so handeln. Hintergrund der Anklage war jedoch nicht nur das Spiel am 29. April 2012 gegen 1860 München, bei dem die Tore im Stehplatzbereich geöffnet wurden und dadurch unmittelbar Gefahr für die Fans bestand. Auch zwei weitere Vorfälle bei den letzten Begegnungen von Eintracht Frankfurt in der vergangenen Zweitliga-Saison waren Grund zur Anklage.

So hatten Fans der Eintracht bei der Partie am 23. April in Aachen Sitzschalen im Stadium entfernt, eine Leuchtrakete und bengalische Feuer angezündet sowie diverse Werbebanden beschädigt. Hierfür sollte Eintracht Frankfurt insgesamt 50.000 Euro zahlen, um die entstandenen Schäden zu beseitigen. Der zweite Vorfall, der in die Anklage aufgenommen wurde, waren die Vorfälle am 6. Mai 2012 beim Karlsruher SC. Hier hatten rund 400 Fans von Eintracht Frankfurt schon vor dem Spiel den Eingangsbereich gestürmt. Zudem zündeten Fans während der Partie große Menge an Pyrotechnik.